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Führerschein-Klassen


Beim Führerschein gibt es verschiedene Klassen. Der bekannteste davon ist natürlich der B-Führerschein, der zum Lenken eines Autos berechtigt. Oft wird auch gleich der A-Führerschein für Motorräder dazugemacht, weil dadurch nur einmal die Prüfung abgelegt werden muß.

Wir bilden dich in folgenden Klassen aus


  • Kraftwagen

    • maximal 8 Plätze + Lenkerplatz
    • höchstzulässiges Gesamtgewicht: max. 3.500 kg
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge im Bundesgebiet, sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat.

    Alter
    Du erhältst deinen Führerschein am 18. Geburtstag. Es gibt jedoch die vorgezogene Ausbildung (L17). Informationen dazu erhälst du bei uns im Office.

    Anhänger
    leichte Anhänger : Das um 75 Kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges muss mindesten 2 x so groß sein, wie das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers.
    schwere Anhänger :  Beide höchstzulässigen Gesamtgewichte (Anhänger und Zugfahrzeug) zusammen dürfen höchstens 3.500 kg betragen.

    In beiden Fällen gilt: Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers darf die höchste zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten!

    Code 96 (ohne Prüfung)
    schwere Anhänger wenn die höchstzulässige Geamtmasse der Fahrzeugkombination zwischen 3500 kg und 4250 kg liegt, ist die Absolvierung einer theoretischen und praktischen Ausbildung im Ausmaß von insgesamt 7 Unterrichtseinheiten (3 Theorielektionen und 4 Fahrlektionen) erforderlich.

    Motorrad
    Wenn du fünf Jahre lang Inhaber des B-Führerscheins bist, darfst du ohne weitere Prüfung (mit einem Nachweis über praktischen Unterricht) Motorräder bis 125 ccm, bis 11 kW - ca. 15 PS - lenken! Aber nur in Österreich, Italien, Lettland, Portugal, Spanien und Tschechien.

  • Vorgezogene Ausbildung für die Klasse B (L17)

    • Der Bewerber muss mind. 15 ½ Jahre alt sein
    • Anmeldung in der Fahrschule zur vorgezogenen Ausbildung: Namhaftmachung von 1 oder 2 Begleitern, die den Bewerber unentgeltlich begleiten!

    Voraussetzung für die Begleiter

    • mind. 7 Jahre im Besitz der Klasse B
    • Nachweis während der letzten 3 Jahre vor Antragstellung Fahrzeuge der Klasse B gelenkt zu haben
    • besonderes Naheverhältnis zum Bewerber
    • kein schwerer Verstoß gegen Vorschriften der StVo oder des KFG innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung
  • Kraftwagen der Klasse B, mit denen andere Anhänger als der Klasse B gezogen werden. Das momentane Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein als das höchstzulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bzw. nicht größer als der im Zulassungschein unter höchst zulässige Anhängelast eingetragene Wert.
  • A 1 (16 Jahre)
    Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von bis zu 11 KW und einem Verhältnis von Leistung / Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 KW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 KW.

    A 2 (18 Jahre)
    Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 KW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 KW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 KW.

    A (20 Jahre wenn 2 Jahre im Besitz von A2 oder direkt mit 24 Jahren)
    Motorräder mit oder ohne Beiwagen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 KW.

Häufig gestellte Fragen


Welche Unterlagen werden bei der Anmeldung benötigt?
Für die Anmeldung in unserer Fahrschule benötigst du außer deinem Pass oder Personalausweis und einem biometrischen Passfoto keine weiteren Unterlagen.
Wann kann mit der Ausbildung begonnen werden?
Die Anmeldung für die Klasse B ist schon 6 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich. Für A1 und L17 bereits mit 15 ½ Jahren. Für den Moped Führerschein 2 Monate vor dem 15. Geburtstag.
Wo wird der Führerscheinantrag eingereicht?
Direkt bei uns in der Fahrschule.
  • Die ärztliche Bestätigung bei der BH abgeben
  • biometrisches Lichtbild ( Passfoto ) kannst du jederzeit bei uns abgeben, spätestens aber bei der Theorie-Vorprüfung
  • Erste Hilfe Kurs muss vor der Fahrprüfung absolviert werden.
Gibt es zusätzliche Anträge für L17?
Alle Informationen zur vorgezogenen Ausbildung für die Klasse B erhälst du bei uns im Office.
Wo kann der Erste-Hilfe-Kurs gemacht werden?
Bei uns in der Fahrschule. Weitere Details und alle Daten findest du unter dem Menüpunkt "Erste Hilfe Kurs".
Welche Anzahl von Theoriestunden ist vorgeschrieben?
  • Modul Grundwissen - 10 Kurse á 2 x 50 min
  • Klasse B - 6 Kurse á 2 x 50 min zusätzlich
  • Für die Ergänzung A - Ein Schnellkurs 14.00 - 19.30 Uhr (die Termine erfährst du auf der Homepage oder im Büro)
  • Für den Anhänger BE – Ein Schnellkurs 15.00 - 18.00 Uhr (die Termine erfährst du auf der Homepage oder im Büro)
Welche Anzahl von Fahrstunden ist vorgeschrieben?
  • Klasse B - 18 Fahrlektionen á 50 min
  • Klasse A1, A2, A - 14 Fahrlektionen á 50 min / über 39 Jahre kommen 2 Fahrlektionen dazu
  • Klasse BE - 4 Fahrlektionen mit dem Anhänger
Wann und wo wird die theoretische Prüfung abgelegt?
Voraussetzungen für die Ablegung der theoretischen Prüfung sind:
  • die vorgeschriebenen Theoriestunden sind absolviert, die Vorprüfung ist bestanden
Zur Theorieprüfung kann nur mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis angetreten werden. Die Theorieprüfung findet bei uns immer am Freitag um 13.30 Uhr statt.
Wann und wo wird die Fahrprüfung abgelegt?
Zur Fahrprüfung kann erst mit dem Erreichen des Mindestalters, einer positiven abgelegten Theorieprüfung und wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden absolviert wurden angetreten werden. Auch bei der Fahrprüfung gilt, den gültigen amtlichen Lichtbildausweis nicht zu vergessen. Fahrprüfungen finden bei uns auch immer am Freitag statt.

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Melde dich einfach Online an und wir rufen dich zurück um alle Details zu Deiner Ausbildung zu besprechen.