Klasse F
inkl. ehemalig G
- Zugmaschinen (50 km/h) mit allen Anhängern
- Motorkarren (50 km/h) mit allen Anhängern
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (50 km/h) mit Anhängern bis 3500kg höchstzulässiges Gesamtgewicht
- landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen (50 km/h) mit allen Anhängern
- Einachszugmaschinen (25 km/h)
- Transportkarren
- Sonderkraftfahrzeuge mit Anhänger bis 3500kg höchstzulässiges Gesamtgewicht
- alle Ein- und Mehrspurigen Mopeds
- Leichtkraftfahrzeuge
Alter
- 16 Jahre
Anmerkungen
- nur gültig in Österreich, sowie den Nachbarländern Italien, Slowenien und Deutschland Alkoholverbot max. 0,1 Promille
- 16 bis 20 Jahre